Die Rettung von Menschen in Seenot gilt nach internationalem Seerecht erst dann als abgeschlossen, wenn die Überlebenden an einem „Place of Safety“, also an einem sicheren Ort an Land gegangen sind. Die Anforderungen an einen solchen sicheren Ort sind rechtlich klar definiert.
Im Jahr 2023 starteten die meisten der Boote, die das zentrale Mittelmeer in Richtung Europa überquerten, aus Tunesien – einem Land, in dem sich die menschenrechtliche und sozioökonomische Lage in den letzten Jahren kontinuierlich verschlechtert hat, insbesondere für Personen aus Subsahara-Afrika.
Auf Basis von Berichten internationaler Organisationen, Menschenrechtsbeobachter*innen, sowie von Geretteten an Bord der Ocean Viking, legt das folgende Positionspapier ausführlich da, warum Tunesien nicht die rechtlichen Anforderungen eines sicheren Ortes erfüllt. Überlebende können in Tunesien also nicht anlanden.
Titelfoto: Claire Juchat / SOS MEDITERRANEE




